Auftraggeber: Institute for European Environmental Policy (IEEP) im Auftrag der Europäischen Kommission
Die neue EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 ruft dazu auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung von IAS zu verstärken und auszuweiten. Ein weiteres Ziel ist es, die Anzahl der von IAS bedrohten Arten der Roten Liste um 50 % zu reduzieren. Ein mögliches Instrument dafür ist der Art. 22(b) der FFH-Richtlinie. Die Analyse konzentrierte sich drauf, die derzeitige Umsetzung des Art. 22(b) in der Gesetzgebung sowie im Anwendungsbereich in Österreich und Deutschland zu identifizieren.
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