
Veröffentlichung neuer Naturverträglichkeitsstudie
Worum geht es?
Das sensible Zusammenspiel der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und der nationalen und einzelfallspezifischen Flexibilität fordert FachbeitragserstellerInnen und GutacherInnen bei Eingriffsbewertungen mitunter stark heraus. Wieviel Spielraum gibt es in der Verträglichkeitsprüfung tatsächlich und welche Rahmenbedingungen existieren durch die Vorgaben des Netzwerks Natura 2000? Wie wird im Rahmen eines Naturverträglichkeitsverfahrens garantiert, dass nicht nur die Bewahrung, sondern auch die Entwicklung des Natura 2000-Netzwerks positiv voranschreitet? Wie muss die Bewertung der Wirkungen eines Projekts auf die Schutzgüter und Erhaltungsziele eines Gebiets und auf das Gebiet als solches argumentiert sein, damit sie schlüssig und vollständig ist und den unionsrechtlichen Vorgaben gerecht wird?
Was bringt es?
Die Bewertung von Eingriffen auf Natura 2000-Gebiete und unionsrechtlich geschützte Schutzgüter ist durch die FFH-Richtlinie geregelt und durch EUGH-Urteile und praktische Leitfäden der Europäischen Kommission interpretiert. Dennoch gibt es sowohl für FachbeitragserstellerInnen als auch GutachterInnen immer noch viele „Graubereiche“ betreffend Kriterien oder Relevanzschwellen für die Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets festzulegen. Diese Studie konkretisiert nun den fachlichen und rechtlichen Rahmen der Naturverträglichkeitsprüfung. Kernelement der Prüfung sind gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie die Erhaltungsziele des Schutzgebiets. Sie gibt Hilfestellungen, wie Erhaltungsziele eines Gebiets aus den jeweiligen Erhaltungszuständen der Schutzobjekte nachvollziehbar abgeleitet und geprüft werden können und unter welchen Voraussetzungen positive und negative Wirkungen eines Vorhabens auf das Schutzgebiet im Zuge eines Verfahrens bilanziert werden können.
Bilder aus dem Projekt
Was machen wir?
Wolfgang Suske war Projektleiter dieses Studie. suske consulting hat die Studie im Eigenverlag herausgegeben. Suske arbeitete mit den Experten Thomas Ellmauer und Werner Holzinger sowie mit zahlreichen anderen ExpertInnen aus dem fachlichen und rechtlichen Naturschutzbereich zusammen.
Die Studie wurde im Rahmen einer Tagung am 27. September 2021 im Europahaus in Wien veröffentlicht.
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