Die neue Verordnung "Ländliche Entwicklung" stellt für den Naturschutz und insbesondere für die Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien (Gebiets,- und Artenschutz) bis zum Jahr 2013 eine entscheidende Schlüsselposition zur Umsetzung und Finanzierung notwendiger Projekte und Maßnahmen dar. Diese Situation erfordert und ermöglicht neue Praktiken der Partizipation und der Kommunikation zwischen Fachbehörden, Experten und Förderwerbern, welche mit diesem Projekt eingeleitet und unterstützt werden.
Ziele:
Diese Ziele werden durch länderübergreifende Workshops, Gestaltung und Betreuung einer Website, Exkursionen und Fachgruppen zwischen Experten und Behörden erreicht.
Partner:
LACON, ÖKL
2007 wurde im Rahmen der Netzwerkarbeit eine Broschüre mit Tipps für die Beantragung von Naturschutzprojekten in Art. 57a der ländlichen Entwicklung erstellt.
Download:
Tipps_Beantragung_Naturschutzprojekten.pdf (299 KB)