Ländliche Entwicklung

Die ländlichen Gebiete der EU sind untrennbar mit der Identität und dem Territorium der EU verbunden. Rund 91 % der EU sind als "ländliche Räume" definiert, in denen mehr als die Hälfte der Bevölkerung leben und arbeiten. In Österreich leben knapp 78 % der Bevölkerung in Regionen, die im weitesten Sinne als ländlich bezeichnen werden können.

Die Land- und Forstwirtschaft ist für die Landnutzung und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU nach wie vor von hoher Bedeutung. Zusätzlich nimmt sie als wichtiger Partner für die wirtschaftliche Diversifizierung in den ländlichen Gemeinden einen hohen Stellenwert ein. Aus diesen Gründen ist die Stärkung der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine übergreifende Priorität der EU.

Wie andere europäische Politikbereiche folgt auch die Politik für ländliche Räume den strategischen Grundsätzen der Europäischen Union. Diesbezüglich zu nennen sind: 

  • die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und 
  • die im Jahr 2001 vom Europäischen Rat in Göteborg beschlossene Ergänzung der Lissabon-Strategie um die Dimensionen Umwelt und nachhaltige Entwicklung durch die europäische Nachhaltigkeitsstrategie.

Auf Basis dieser Grundsätze erfolgte in den Mitgliedstaaten die Programmplanung und -umsetzung in einem dreistufigen Prozess: Der Rat der Europäischen Union legte "Strategische Leitlinien der Gemeinschaft" fest, die zusammen mit der ELER-Verordnung als Grundlage für die nationalen Strategiepapiere der Mitgliedsstaaten dienten. Auf Basis dieser Strategiepapiere wurden wiederum die nationalen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum entwickelt.
 


 

 

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