Mit den NATURA 2000-Gebiete wird europaweit ein grenzübergreifender Schutz von wildlebenden, gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume erreicht.
In den 27 Mitgliedsstaaten der EU sind derzeit bereits über 1000 bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten und etwa 200 verschiedene Lebensraumtypen geschützt. Derzeit gibt es mehr als 25.000 NATURA 2000 Gebiete in Europa.
Dieser Schutz wird durch zwei Richtlinien geregelt, die historisch gewachsen sind: 1979 wurde mit dem Schutz der Vogelarten begonnen (Vogelschutzrichtlinie), 1992 wurde die Schutzstrategie auf Lebensräume und andere Arten wie Säugetiere, Amphibien, Fische, etc. ausgedehnt (FFH-Richtlinie).
Die beiden Richtlinien verpflichten alle Mitgliedsländer die ausgewiesenen Gebiete und Arten in ihren Funktionen durch diverse Infrastruktur, intensivere Nutzung oder z. B. Nutzungsaufgabe nicht zu verschlechtern, bzw. nicht „erheblich zu beeinträchtigen“.